Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DIE FUGE GmbH
Im Grund 27
78267 Aach
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07774-6995
0049-176 3275 2688

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber über die Erbringung handwerklicher Leistungen im Bereich Fugentechnik mit unserem Material im Innen- und Außenbereich.

§ 2 Vertragsgrundlage

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder eindeutige schriftliche Kommunikation (E-Mail/WhatsApp) zustande. Diese AGB sind Vertragsbestandteil, ein gesonderter Werkvertrag ist nicht erforderlich.
  2. Mündliche Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
  3. Der Auftragnehmer kann Aufträge aus wichtigem Grund ablehnen, insbesondere bei fehlender technischer Umsetzbarkeit oder unzumutbaren Bedingungen vor Ort.

§ 3 Angebot und Angebotsfrist

  1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich 14 Tage gültig, wenn nichts weiter vereinbart wurde. Nach Ablauf der 14 Tage Frist sind Preisänderungen, insbesondere aufgrund gestiegener Material- und oder Lohnkosten, vorbehalten.
  2. Änderungen, Irrtümer sowie Rechen- und Schreibfehler in Angeboten bleiben vorbehalten.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Angebote vor Annahme jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen.

§ 4 Besichtigungen, Anfahrt und Angebotserstellung

  1. Besichtigungen und Aufmaßtermine im Umkreis bis zu 25km vom Firmensitz Aach bzw. des ausführenden Verfugerpartners sind kostenfrei, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Ab einer Entfernung von mehr als 25km wird für die Anfahrt eine Pauschale von 55 Euro zzgl. MwSt berechnet.

§ 5 Leistungen

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Aufmaß oder Auftragsbestätigung.
  2. Abweichungen in Farbe, Material oder Ausführung sind zulässig, sofern diese technisch notwendig oder dem Stand der Technik entsprechen.
  3. Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert berechnet.

§ 6 Subunternehmer

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt geeignete Subunternehmer einzusetzen. Diese sind durch DIE FUGE GmbH geschulte und unabhängig zertifizierte Verfugerfachfirmen, die von uns erteilte Aufträge ausschließlich mit unserem Material ausführen.
  2. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner.

§ 7 Baustellenbedingungen

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsflächen sauber, trocken und tragfähig sind und, dass Zugang zu den Räumen gewährt wird.
  2. Wartezeiten oder Zusatzfahrten aufgrund fehlender Voraussetzungen werden gesondert berechnet.

§ 8 Untergrundprüfung

  1. Eine umfassende Bauwerkanalyse ist nicht geschuldet Für verdeckte Mängel des Untergrunds (z. Bsp. Risse, Undichtigkeiten) wird nicht gehaftet, sofern sie nicht erkennbar waren.

§ 9 Material und Farbabweichungen

  1. Farbunterschiede bei DIE FUGE Dichtstoffen sind produktions- und chargenbedingt technisch unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
  2. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Glanzgrad oder Oberflächenstruktur, insbesondere im Vergleich zu Musterkarten, Altmaterial oder bestehenden Fugen sind zulässig und gelten nicht als Mangel.
  3. Die eindeutige Farbauswahl obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für Farbwirkungen oder optische Abweichungen, die durch Lichtverhältnisse, Untergrundbeschaffenheit, angrenzende Materialien oder altersbedingte Veränderungen entstehen.
  4. Bei Nacharbeiten, Teilerneuerungen oder Reparaturen kann es zu sichtbaren Farbunterschieden zwischen neuem und bestehendem Material kommen. Dies stellen keinen Mangel dar.

§ 10 Wartungsfugen

  1. Elastische Fugen sind Wartungsfugen nach DIN 52460 und unterliegen natürlicher Alterung.
  2. Der Auftraggeber hat die Fugen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu erneuern.

§ 11 Schimmel, Hygiene und Reinigung

  1. Fungizide Zusätze verlieren ihre Wirkung durch Beschädigung der geschloosenen Oberfläche der Fuge
  2. Vor der Verfugung ist es entscheidend, dass die zu bearbeitenden Oberflächen sauber, trocken und frei von Staub, Fett sowie sonstigen Verunreinigungen sind. Eine gründliche Vorreinigung stellt sicher, dass der Dichtstoff optimal haftet und eine dauerhafte Verbindung gewährleistet ist. Nach der Aushärtung des Dichtstoffs sollte die Reinigung mit geeigneten, schonenden Methoden erfolgen. Wir raten ausdrücklich davon ab, Hochdruckreiniger oder harte Bürsten einzusetzen, da diese die Oberfläche des Dichtstoffs beschädigen und die Funktionalität sowie die Optik der Fuge beeinträchtigen können. Zur Vermeidung von Keimbildung und Schimmel empfehlen wir den Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln mit fungizider und chlorbasierter Wirkung. Diese haben sich in der Praxis als besonders effektiv erwiesen, um hygienische Bedingungen langfristig zu erhalten.

§ 12 Ausführung und Nutzung

  1. Frisch verfugte Bereiche dürfen nur nach Aussage des Auftragnehmers im Einzelfall wieder benutzt oder gereinigt werden.

§ 13 Eigenleistungen des Auftraggebers

  1. Bei Eigenleistungen (z. Bsp. selbst entfernte Fugen) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
  2. Nacharbeiten hierdurch werden gesondert berechnet.

§ 14 Bauablauf und andere Gewerke

  1. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen durch andere Gewerke oder fehlende Vorleistungen.
  2. Wartezeiten und zusätzliche Anfahrten werden nach Aufwand berechnet.

§ 15 Zugang, Wasser, Strom und Entsorgung

  1. Der Auftraggeber stellt kostenlos Wasser, Strom sowie Entsorgungsmöglichkeiten für Altmaterial bereit.
  2. Muß der Auftragnehmer dies selbst organisieren, erfolgt eine gesonderte Berechnung.

§ 16 Arbeitsschutz und Gefährdungslagen

  1. Arbeiten werden nicht ausgeführt, wenn gesundheitsgefährdende Stoffe (z. Bsp. Asbest) oder unsichere Bedingungen vorliegen.
  2. Der Auftraggeber informiert vorab über bekannte Gefährdungen.

§ 17 Vorleistungen Dritter

  1. Für Mängel aufgrund fehlerhafter Vorarbeiten Dritter ( z. Bsp. Fliesenleger, Maurer) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
  2. Bauwerksbewegungen, die Risse oder Undichtigkeiten verursachen, stellen keinen Ausführungsfehler dar.

§ 18 Geruchsveränderungen

  1. Produktbedingte Gerüche während der Aushärtung entstehen bei unserem Material nicht. Lüftung ist trotzdem notwendig.

§ 19 Änderungen und Mehrmengen

  1. Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Laufmeter oder Abweichungen vom ursprünglich kalkulierten Leistungsumfang werden nach tatsächlichem Aufmaß und den im Angebot vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet.
  2. Die Kalkulation der Fugenarbeiten basiert auf den im Angebot genannten Fugenbreite.

§ 20 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der MwSt in der jeweils gültigen Höhe.
  2. Die Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern im Angebot keine weitergehende Regelung vereinbart wurde.
  3. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind und aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

§ 21 Eigentumsvorbehalt

  1. Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung vor Zahlung darf nur mit Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.

§ 22 Abnahme

  1. Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung.
  2. Ohne ausdrückliche Abnahme gilt die Leistung nach 7 Tagen oder mit Nutzung als angenommen.
  3. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu melden.
  4. Der Auftragnehmer darf zur Dokumentation Fotos anfertigen.

§ 23 Datenschutz

  1. Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO verarbeitet.
  2. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit notwendig (z. Bsp. Buchhaltung)
  3. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung.

§ 24 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist 78267 Aach
  2. Gerichtsstand ist Freiburg i. B.
  3. Es gilt deutsches Recht

§ 25 Stornierung und Abbruch

  1. Eine Stornierung nach Vertragsabschluß ist nur in schriftlicher Form möglich.
  2. Für die Erstellung des Aufmasses und des Angebots wird im Fall einer Nichtbeauftragung eine Aufwandsentschädigung berechnet
  3. Ein Abbruch nach Beginn der Arbeiten führt zur Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, der eingesetzten Materialien sowie zusätzlich von 50% des Restbetrages aus dem Vertrag.

§ 27 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung ein.

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